Frequently Asked Questions

Es gibt diverse Fallstricke, Fragen und vor allem laufen Neuerungen zur Rot-Weiss-Rot Karte. Diese Sektion gilt zur generellen Klärung und Klarstellung, um Antragsteller:innen, Unternehmen, Personalberater:innen und staatlichen Institutionen die Arbeit zu erleichtern.

Frage

Antwort

Welche Sprachzertifikate werden genehmigt?

Laut Migration.gv.at

Diplome und Zeugnisse über Deutschkenntnisse können insbesondere an folgenden Instituten erworben werden: ÖSD, Goethe-Institut, Telc GmbH, Österreichischer Integrationsfonds

Als Nachweis von Englischkenntnissen werden insbesondere folgende Diplome und Zeugnisse anerkannt: Cambridge Certificate, TELC-Zertifikat, IELTS-Sprachdiplom, TOEIC-Sprachdiplom, TOEFL-Sprachdiplom.

Laut AMS Salzburg

Die Sprachkenntnisse sind durch international anerkannte Sprachdiplome oder Kurszeugnisse zu erbringen, die Angaben des Sprachniveaus nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen enthalten. Typischerweise sind dies Kurszeugnisse des ÖSD, des Goethe Instituts, der Telc GmbH und des Österreichischen Integrationsfonds.

Englischkenntnisse werden insbesondere durch Cambrigde Zertifikate (KET, PET, FCE, CAE, CPE, Business, LTE, Linguaskill), Telc Zertifikate, IELTS Sprachdiplome, TOEIC Sprachdiplome, TOEFL Sprachdiplome nachgewiesen. Mindestens 2 der 4 Kompetenzen müssen ausgewiesen sein (Hören/Sprechen/Lesen/Schreiben).
Erfolgreich absolvierte Online Tests können nur dann akzeptiert werden, wenn durch das Testformat sichergestellt ist, dass die Prüfung von der Antragstellerin oder dem Antragsteller selbst absolviert wurde.

Beispielsweise durch ein Photo am Zertifikat oder begleitetes Filmen des Tests.

Als Beispiele für akzeptierte Online Tests können Linguaskill, LTE oder Duolingo genannt werden.

Wie wird ein Fachnachweis oder Schul/Uni-Abschluss nachgewiesen?

Laut AMS Salzburg
Abschlusszeugnis/Diplom und Jahreszeugnisse in Originalsprache und Übersetzung (Englisch oder Deutsch). Start- und Enddatum müssen klar ersichtlich sein.

Wann ist eine Ausbildung mit der österreichischen Lehre vergleichbar?

Laut AMS Salzburg

Der Nachweis der Berufsausbildung erfolgt durch Übersetzungen der Zeugnisse. Ausbildung muss mit einer österreichischen Lehrausbildung vergleichbar sein. Laut herrschender Judikatur trifft dies jedoch nicht auf ausländische Ausbildungen zu, die kürzer als zwei Jahre (24 Monate) dauern.

Wie wird Berufserfahrung nachgewiesen?

Laut ABA
Selbständige Berufserfahrung wird nicht angerechnet.

Laut AMS Salzburg

Die Berufserfahrung ist durch Dienstzeugnisse oder Arbeitsbescheinigungen (aus denen die Art der Tätigkeit hervorgeht) zu belegen.

Wir haben hier ein Modell aufgeführt, welches verwendet werden kann:

Letter of Employment Experience

We declare for all intents and purposes that (employee's full name), holder of the taxpayer identification number (tax number) and passport (passport number), worked in this company, in the position of (title of position), performing the activities, from (date of the beginning of activity) to (date of end of activity).

(Place), (day) of (month), (year)

(signature) (stamp)

(full name of the company representative)

(position held in the company)

Arbeitsbescheinigung

Wir bestätigen hiermit, dass (Voller Name des/der Mitarbeiter:in), mit der Steuernummer und Pass (Passnummer), in der Position als (Berufsbezeichnung) in unserem Betrieb gearbeitet hat, und diese Aktivitäten ausgeführt hat von (Beginn des Arbeitsverhältnisses) bis (Ende des Arbeitsverhältnisses)

(Ort), (Tag) (Monat) (Jahr)

(Unterschrift) (Stempel)
(Voller Name des/der Zeichnungsberechtigten des Unternehmens)
(Position des/der Zeichnungsberechtigten im Unternehmen)

Wie werden Sprachkenntnisse in Bosnisch, Serbisch, Kroatisch, Spanisch und Französisch angerechnet?

Laut Kurier.at
Hierfür werden für diese Sprachkenntnisse in Zukunft (Datum unbekannt) 5 Zusatzpunkte vergeben. Welche Zertifikate und Institute anerkannt werden, ist noch unklar.

Wie wird Englisch als primäre Unternehmenssprache nachgewiesen?

Hierfür gibt es bisher keine klare Regelungen und lokale AMS-Stellen können zusätzliche Dokumente anfordern. Folgendes Modell reicht für einen initialen Antrag. 

We hereby confirm that the predominant language used and spoken in our company is English.
(FIRMA)

(ORT)
(DATUM)

(UNTERSCHRIFT INHABER:IN / GESCHÄFTSFÜHRUNG)


Es hilft zusätzlich Nachweise der englischen Sprache vorzulegen, z.B. englische Speisekarten, englische Betriebs- und Mitarbeiterdokumentation, Nachweis des internationlen Mitarbeiterstamms, Firmenbuchauszug.

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